Honig, als selbstproduziertes, unverarbeitetes landwirtschaftliches Produkt,
fällt unter die Kategorie der Primärerzeugnisse.
Sein Verkauf gilt als landwirtschaftliche Urproduktion und ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.
Der Verkauf von Honig an der Haustür wird als landwirtschaftliche Urproduktion betrachtet
und unterliegt nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung.
Voraussetzung ist, dass ich ausschließlich Honig verkaufe und keine anderen Produkte.
Haustürverkauf:
Imkerei Dirk Sackermann
Lüdorfstr. 43
42281 Wuppertal
Einfach schellen oder gerne nach telefonischer Absprache bei uns vorbeikommen.
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